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Newsletter 2 – (30.04.2025)

 

ÜBERSICHT

 

1. IN EIGENER SACHE
1.1 Am 20. Mai 2025 lädt der Landesverband vor dem Landtag in Hannover die Abgeordneten zur „Messung der Vitalwerte der Demokratie“ ein
1.2 Universität Osnabrück und Landesverband haben sich mit sieben Kunstschulen auf das Forschungsprojekt „Change!“ der VWStiftung für ein vierjähriges Forschungsvorhaben beworben

2. FÖRDERUNGEN und WETTBEWERBE/PREISE
2.1 Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2025, gefördert über die Landschaften/Landschaftsverbände
2.2 Neue Ausschreibung für den bundesweiten Kunstschulwettbewerb „Rauskommen! Der Jugendkunstschuleffekt“: Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2025
2.3 Deutsche Fernsehlotterie: Bewerbungen vom 20. Mai bis 01. Juli 2025
2.4 Niedersächsischer KinderHabenRechtePreis 2025: Einsendungen bis zum 15. Juli 2025
2.5 Deutsche Postcodelotterie: Bewerbungsfrist: 31. Juli 2025
2.6 Programm „Start2Act“ der bkj fördert Impulsprojekte: Antrag mindestens 6 Wochen vor Projektstart

3. VERANSTALTUNGEN, FORTBILDUNGEN und BERATUNGEN
3.1 Datenschutz und KI im Ehrenamt, online am 14. Mai 2025 um 18 Uhr
3.2 !!! Kulturelle Bildung im Ganztag: Fachtag am 04. Juni 2025 in Wolfsburg: Anmeldeschluss ist der 11. Mai 2025
3.3 Alle Fristen für 26 „Kultur macht stark“-Ausschreibungen, online vorgestellt am 18. Juni 2025 von 10 bis 12 Uhr
3.4 Ausbildung zur Erdcharta-Botschafterin im Oktober/November 2025

4. DIES UND DAS – aber WICHTIG und INTERESSANT
4.1 !!! Selbstständig oder abhängig beschäftigt – Scheinselbstständigkeit erkennen
4.2 E-Rechnung ab 2025 Pflicht
4.3 Sich über BNE informieren

 

IM DETAIL

1. IN EIGENER SACHE
1.1 Am 20. Mai 2025 lädt der Landesverband vor dem Landtag in Hannover die Abgeordneten zur „Messung der Vitalwerte der Demokratie“ ein
Von 8 bis 16 Uhr am 20.5.25 präsentieren sich Landesverband und Kunstschulen vor dem Niedersächsischen Landtag in Hannover mit einem Aktions- und Infostand. Die Abgeordneten sind im Vorfeld eingeladen worden, mit einem Fadendiagramm die Vitalwerte unserer Demokratie zu diagnostizieren. Die Aktion greift den Titel der Projektkampagne der Kunstschulen „KUNST auf Rezept“ auf und bittet die Politiker*innen, sich zu positionieren, ob die Werte aus der Verfassung aktuell topfit, gesund, im Normbereich oder doch eher pflegebedürftig oder kritisch sind. Als Give Away erhalten sie anschließend eine Kunstschulmischung ohne Risiken aber mit Wirkungen zur Stärkung der Demokratie durch die Kunstschulpraxis.
Der Landesverband freut sich über eine rege Teilnahme aus den Kunstschulen. Auch können fertige Objekte aus der Kampagne „KUNST auf Rezept“ vor Ort direkt an die Abgeordneten übergeben werden. Bitte nehmen Sie also im Vorfeld des 20. Mai Kontakt mit Ihren Abgeordneten auf und vereinbaren mit ihnen eine Uhrzeit am 20. Mai in Hannover! Und last but not least: Teilen Sie uns bitte mit, wann wir Sie an unserem Stand begrüßen dürfen!

1.2 Universität Osnabrück und Landesverband haben sich mit sieben Kunstschulen auf das Forschungsprojekt „Change!“ der VWStiftung für ein vierjähriges Forschungsvorhaben beworben
Dr. Kathrin Borg-Tiburcy von der Universität Osnabrück und sieben Kunstschulen (Hannover, Schwarmstedt, Georgsmarienhütte, Worpswede sowie Braunschweig, Papenburg, Oldenburg) haben zum 1. April 2025 einen Forschungsantrag unter dem Titel „Einen kreativen Umgang mit Krisen erlernen. Das Potenzial von Kunst und transdisziplinärer Kooperation für gesellschaftliche Transformationsprozesse nutzbar machen“ auf die Ausschreibung „Change! Fellowships and Research Groups“ (im Profilbereich Gesellschaftliche Transformationen) der VolkswagenStiftung gestellt. Eine Entscheidung zum vierjährigen Vorhaben ist zum Ende des Jahres zu erwarten.


2. FÖRDERUNGEN und WETTBEWERBE/PREISE
2.1 Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2025, gefördert über die Landschaften/Landschaftsverbände
Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für investive Projekte kleiner Kultureinrichtungen. Ziel der Förderung ist es, den Einrichtungen die notwendigen Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives uns zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Eine Förderung erfolgt ab der Mindestantragssumme von 1.000 Euro, maximal können 25.000 Euro gewährt werden. Die Förderung soll in der Regel 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Das Investitionsprogramm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Angebot vorhalten und deren überwiegende Tätigkeit Bestandteil des Förderspektrums des MWK ist.
Die Kultureinrichtungen dürfen in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen (diese Zahl kann auf mehrere Teilzeitstellen verteilt sein). Gefördert werden bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie der inhaltlichen Qualität und Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs.
Bitte erkundigen Sie sich bei Interesse umgehend bei Ihrer jeweils zuständigen Landschaft hinsichtlich Förderterminen und -kriterien.

2.2 Neue Ausschreibung für den bundesweiten Kunstschulwettbewerb „Rauskommen! Der Jugendkunstschuleffekt“: Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2025
Erneut besteht für Kunstschulen die Möglichkeit, sich bis zum 31.5.25 auf den Bundeswettbewerb „Rauskommen!“ zu bewerben. Wie jedes Jahr sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt: künstlerische Interventionen, kulturpädagogische Praxis, die sich für die Demokratie stark macht, Projekte, die Kinder mit unterschiedlichen Erfahrungshintergründen zusammenbringen, oder junge Menschen und ihre Themen empowern. Gesucht werden Beispiele aus der kulturpädagogischen Praxis, die Zugangsbarrieren senken, partizipative Ansätze erproben, an Jugendkulturen anknüpfen oder auf andere Weisen „rauskommen“.
Ausschreibung und Infos unter: https://bjke.de/ausschreibung-rauskommen.html.
Bewerbung unter: https://bjke.de/bewerbung-rauskommen.html.

2.3 Deutsche Fernsehlotterie: Bewerbungen vom 20. Mai bis 01. Juli 2025
Das Förderportal der Stiftung Deutsches Hilfswerk vergibt auf Antrag Fördermittel u.a. für soziale Projekte, die sich positiv und unmittelbar auf das Zusammenleben in Deutschland auswirken und soziale Benachteiligung verhindern oder abbauen. Dazu zählen die Stärkung der Kinderrechte und des Jugendschutzes sowie die Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Bei einer Projektlaufzeit von bis zu drei Jahren werden Personal-, Honorar und Sachkosten gefördert.
Infos und Bewerbung (20.5.-1.7.25) hier.

2.4 Niedersächsischer KinderHabenRechtePreis 2025: Einsendungen bis zum 15. Juli 2025
Auch in diesem Jahr zeichnen das Niedersächsische Sozialministerium und der Kinderschutzbund Niedersachsen unter dem Motto „Ich kenne meine Rechte“ wieder Aktionen aus, die sich für die Verwirklichung der Kinderrechte einsetzen. Mitmachen können alle, die sich für Kinder und ihre Rechte einsetzen: Ob Projekt, Initiative, Kommune, Schule, Kindertagesstätte, Vereine und Institutionen, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen in Niedersachsen.
Infos und Bewerbung bis zum 15.7.2025 hier.

2.5 Deutsche Postcodelotterie: Bewerbungsfrist: 31. Juli 2025
Die Deutsche Postcodelotterie fördert Projekte in unterschiedlicher Höhe im Bereich „Mensch und Natur“ in den Kategorien sozialer Zusammenhalt, Chancengleichheit sowie Natur- und Umweltschutz.
Fristende Interessensbekundung: 11.7.25/Fristende Antrag: 30.7.25
Infos und Antragstellung hier.

2.6 Programm „Start2Act“ der bkj fördert Impulsprojekte: Antrag mindestens 6 Wochen vor Projektstart
Die Impulsprojekte mit bis zu 2.000 Euro ermöglichen Trägern und Vereinen der Kulturellen Bildung, Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.
Infos und Antrag hier.


3. VERANSTALTUNGEN,
FORTBILDUNGEN und BERATUNGEN
3.1 Datenschutz und KI im Ehrenamt, online am 14. Mai 2025 um 18 Uhr
Das kostenfreie Webinar „Datenschutz im Ehrenamt: KI und Datenschutz – Herausforderungen und Lösungsansätze“ vermittelt u.a. bewährte Best Practices, mit denen KI möglichst datenschutzfreundlich und rechtssicher genutzt werden können.
Infos und Anmeldung hier.

3.2 !!! Kulturelle Bildung im Ganztag: Fachtag am 04. Juni 2025 in Wolfsburg: Anmeldeschluss ist der 11. Mai 2025
Die LKJ veranstaltet am 4.6.25 von 10 bis 17 Uhr einen landesweiten Fachtag zum Thema „Kulturelle Bildung im Ganztag – Möglichkeiten und Chancen der Gestaltung“. Vertreter*innen aus den Ministerien, aus Praxis und Wissenschaft stecken das Feld der Kooperationsmöglichkeiten ab.
Infos und Anmeldung bis zum 11.5.25 hier.

3.3 Alle Fristen für 26 „Kultur macht stark“-Ausschreibungen, online vorgestellt am 18. Juni 2025 von 10 bis 12 Uhr
Die LKJ lädt zu einer Zoom-Konferenz am 18.6.25 von 10 bis 12 Uhr ein und informiert über die neuen Ausschreibungen zum Förderprogramm „Kultur macht stark“.
Anmeldung bis zum 17.6., 12 Uhr hier.

3.4 Ausbildung zur Erdcharta-Botschafterin im Oktober/November 2025
An zwei Wochenenden im Herbst 2025 lernen die Teilnehmenden einen ganzheitlichen Zugang zu globalen Zusammenhängen und wertebasiertem Lernen kennen. Neben Infos zur Erdcharta werden verschiedene Methoden der Erdcharta-Bildungsarbeit für die eigene Praxis erprobt und konkrete Projekte geplant.
Infos und Anmeldungen hier.


4. DIES UND DAS – aber WICHTIG und INTERESSANT
4.1 !!! Selbstständig oder abhängig beschäftigt – Scheinselbstständigkeit erkennen
Die Deutsche Rentenversicherung informiert hier über die Abgrenzungskriterien zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung. Kunstschulen sind zukünftig aufgefordert, rechtssichere und sozialversicherungsrechtlich eindeutige Verträge mit Dozentinnen und Dozenten zu schließen.
Eine vereinbarte Übergangsregel im Nachgang des sog. Herrenberg-Urteils von 2022 sieht vor, dass bei dem betroffenen Personenkreis Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung erst ab dem 1. Januar 2027 eintritt. Das gilt für Lehrkräfte, die bisher auf Honorarbasis als Selbstständige tätig waren und für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Als Anlage ein Impulsreferat von Sylvia Spehr zu dem Thema auf der MV des bjke am 21.3.25 in Chemnitz.

4.2 E-Rechnung ab 2025 Pflicht
Ab 2025 ist die E-Rechnung für alle Geschäftsabschlüsse zwischen Unternehmen Pflicht. Eine Einstufung als Unternehmer erfolgt gemäß Umsatzsteuergesetz, das auch Vereine in ihren nicht ideellen Bereichen als Unternehmen einordnet. Ein Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb muss sich mit dem Thema befassen. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen für diese Vereine verpflichtend. Aber auch Vereine im rein ideellen Bereich können betroffen sein, wenn sie E-Rechnungen von Auftragnehmer*innen lesbar machen müssen. Ausnahmen von der E-Rechnung gelten für Rechnungen unter 250 Euro und für Rechnungen an Privatpersonen.
Einen informativen Überblick zu dem Thema gibt die Anlage „Präsentation Vielwerth Junginger E-Rechnungsstellung“.

4.3 Sich über BNE informieren
Die Website informiert umfangreich über die „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE).

 

Impressum
KUNST & GUT
Landesverband der Kunstschulen Niedersachsen e.V.
Arnswaldtstraße 28
30159 Hannover
Tel.: +49 511 41 47 76
E-Mail: info@kunst-und-gut.de
https://www.kunst-und-gut.de

Vorstandsvorsitzende: Dr. Sabine Wilp
Geschäftsführerin: Dr. Sabine Fett
Amtsgericht Hannover VR 6413
Inhaltlich verantwortlich: Dr. Sabine Fett
Der Landesverband der Kunstschulen Niedersachsen e.V. setzt sich seit 1984 für die Belange der niedersächsischen Kunstschulen und der ästhetisch-künstlerischen Bildung ein.
Der Landesverband der Kunstschulen Niedersachsen e.V. wird durch das Land Niedersachsen gefördert.