Mitglied werden

Wenn Sie als Kunstschule Interesse an einer Mitgliedschaft im Landesverband haben, freuen wir uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Unsere Aufnahmekriterien für neue Mitglieder lauten folgendermaßen. Aber bitte suchen Sie zunächst das Gespräch mit uns!

Formale Kriterien (Satzung)

  • Antragsteller ist eine Kunstschule oder vergleichbare kulturpädagogische Einrichtung mit Sitz in Niedersachsen, in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft oder als gemeinnützig anerkannter privatrechtlicher Träger.
  • Die Kunstschule ist zur Förderung der Ziele des Landesverbandes bereit.
  • Die Kunstschule verpflichtet sich zur kontinuierlichen Mitarbeit, insbesondere durch die Entsendung von VertreterInnen zu den Organsitzungen des Verbandes.

Inhaltliche Kriterien

  • Die Arbeit der Kunstschule basiert auf einem programmatischen Konzept.
  • Die Kunstschule erkennt das Konzept „bilden mit kunst“ (ästhetische und künstlerische Bildung) an.

Strukturelle Kriterien

  • Die Kunstschule hält ein Angebot von mindestens zwei künstlerischen Sparten vor.
  • Für das bestehende Angebot stehen angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung.
  • Die Kunstschule hat vor Aufnahme in den Verband über mindestens ein Jahr nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit kontinuierlich gearbeitet.

Weitere Kriterien

  • Die Kunstschule veröffentlicht ihr Programm.
  • In der Kunstschule arbeiten qualifizierte MitarbeiterInnen.
  • Die Kunstschule ist bereit, entlang der Standards für Mitglieder zu arbeiten, mit dem Ziel, diese zu erfüllen (hauptamtliche Leitung, qualifizierte MitarbeiterInnen, adäquate Räume, existenzgewährleistende Finanzierung, aktive Öffentlichkeitsarbeit, Angebot von mindestens drei Sparten, Möglichkeit des Zugangs für alle Interessierten, Arbeit nach dem Konzept bilden mit kunst, Vielfalt der Angebotsformate, Kooperationstätigkeit)
  • Die Kunstschule ist bereit, sich regelmäßig an Erhebungen des Verbandes zu beteiligen.
  • Die Kunstschule begründet ihren Antrag auf Aufnahme in den Verband.

Zusätze

  • Die Mitgliederversammlung entscheidet auf ihrer in der Regel einmal jährlichen Sitzung über die Aufnahme.
  • Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verband besteht nicht.
  • Bei Ablehnung des Antrags ist ein erneuter Aufnahmeantrag im Folgejahr möglich.

Ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand des Landesverbandes muss auf die genannten Kriterien eingehen und die Anerkennung der mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit bestätigen.