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Newsletter 1 – (08.01.2025)

 

ÜBERSICHT

1. IN EIGENER SACHE
1.1 Ausschreibung der Stelle Geschäftsführung des Landesverbandes zum 1. Juni 2025: Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2025
1.2 Landesverband erhält erneut Mittel in Höhe von 150.000 Euro aus der politischen Liste zur Förderung von Kunstschulen in 2025
1.3 Förderung von 18 Kunstschulen aus dem Niedersächsischen Kunstschulprogramm in einer Gesamthöhe von 100.000 Euro in 2025
1.4 Save the Date! Mitgliederversammlung 2025 findet am 22. August in Hannover statt
1.5 Bundesverband der Jugendkunstschulen (bjke) bittet Kunstschulen um Mitwirkung bei einem Forschungsprojekt
1.6 Neues Handbuch Jugendkunstschule erschienen

2. FÖRDERUNGEN
2.1 „Hans Sauer Preis 2025“ für transformative Bildung: Bewerbung bis 29. Januar 2025
2.2 Programm „Start2Act“ der bkj fördert Präventionsprojekte: Antrag bis zum 31. Januar 2025
2.3 Projektförderung „Kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland“: Antragsfrist endet am 31. Januar 2025
2.4 Niedersächsisches Förderprogramm „Mitten drin!“ für kleine Mikroprojekte (bis 3.000 Euro): Antrag jederzeit
2.5 Länderfonds Niedersachsen „Kinder stärken“ fördert Projekte bis 5.000 Euro: laufende Antragsfristen
2.6 Merck Finck Stiftung fördert Projekte
2.7 Förderung für Ehrenamtliches Engagement
2.8 „Stiftung Kinderförderung von playmobil“ fördert Projekte: laufende Antragsfristen
2.9 Übersicht über Fördermöglichkeiten

3. FORTBILDUNGEN UND BERATUNGEN
3.1 Fortbildungsangebote des Landesverbandes Soziokultur
3.2 Green Culture Anlaufstelle bietet Beratungen an
3.3 „Transformationsmanager*in Nachhaltige Kultur“ werden: Bewerbungsfrist bis 26. Januar 2025
3.4 Portal „Stifter-helfen“

4. DIES UND DAS – ABER INTERESSANT
4.1 Künstlerische Interventionen in der Kulturellen Bildung
4.2 Ehrenamtliche Vereine in Niedersachsen mehrmals im Jahr von der Gema-Gebühr befreit
4.3 Kinderkunstlabor in St. Pölten

 

IM DETAIL

1. IN EIGENER SACHE
1.1 Ausschreibung der Stelle Geschäftsführung des Landesverbandes zum 1. Juni 2025: Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2025
Der Landesverband hat zum 1. Juni 2025 die Stelle der Geschäftsführung ausgeschrieben. Bewerbungen sind noch bis zum 15. Januar möglich. Die vollständige Ausschreibung findet sich hier.

1.2 Landesverband erhält erneut Mittel in Höhe von 150.000 Euro aus der politischen Liste zur Förderung von Kunstschulen in 2025
Der Landesverband hat in 2024 erneut Fördermittel für 2025 auf die politische Liste beantragt. Schwerpunkt der Förderung im Rahmen des Programms generationKUNST2025 wird die Unterstützung der Kunstschulen bei der Implementierung institutioneller Kinderschutzkonzepte sein. Weitere Mittel sollen in Projekte zu den Themen Nachhaltigkeit und Demokratiebildung fließen. Informationen und eine Ausschreibung erfolgen in Kürze.

1.3 Förderung von 18 Kunstschulen aus dem Niedersächsischen Kunstschulprogramm in einer Gesamthöhe von 100.000 Euro in 2025
Im Rahmen des Niedersächsischen Kunstschulprogramms stehen den Kunstschulen jährlich 100.000 Euro Landesmittel zur Förderung von Projekten zur Verfügung, deren Vergabe über den Landesverband erfolgt. In diesem Jahren profitieren davon 18 Kunstschulen. Siehe hier.

1.4 Save the Date! Mitgliederversammlung 2025 findet am 22. August in Hannover statt
Die diesjährige Mitgliederversammlung des Landesverbandes findet am 22. August in der Kunstschule KunstWerk in Hannover statt.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor!

1.5 Bundesverband der Jugendkunstschulen (bjke) bittet Kunstschulen um Mitwirkung bei einem Forschungsprojekt
Das Praxisforschungsprojekt „Kulturpädagogische Leitbegriffe“ erforscht die Perspektiven von Fachkräften der kulturellen Kinder- und Jugendbildung auf klassische kulturpädagogische Leitbegriffe sowie auf digitale Medienphänomene.
Es wird von September 2024 bis August 2026 vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) in NRW gefördert sowie vom bjke und der LKD NRW als Praxispartnerinnen begleitet.
Im Januar 2025 erfolgt eine bundesweite Onlinebefragung von Fachkräften (Leitungen und Dozierenden) von Jugendkunstschulen, um zu erfassen, welche Begriffe und Prinzipien für sie in der Praxis wichtig sind.
Unter diesem Link gelangen Sie zur Befragung.

1.6 Neues Handbuch Jugendkunstschule erschienen
Zum Jahreswechsel ist DAS Standardwerk für Kunstschulen erschienen, der „Leitfaden für Theorie und Praxis“.
Zum Printprodukt gehört ein exklusiver Online-Service für Buchinhaber*innen: Materialien, Vorlagen und Muster, aber auch Internetseiten, Adressen und Links sind mit dem Leitfaden verknüpft. Bestellt werden kann die Publikation hier für 49 Euro.

 

2. FÖRDERUNGEN
2.1 „Hans Sauer Preis 2025“ für transformative Bildung: Bewerbung bis 29. Januar 2025
Im Rahmen der Ausschreibung zum „Hans Sauer Preis. Gesellschaft gestalten lernen. Transformative Bildung“ vergibt die Stiftung Projektmittel.
Einreichungsschluss für einen Antrag ist der 29. Januar 2025.
Detaillierte Informationen zur Förderung und zum Antrag finden sich hier.

2.2 Programm „Start2Act“ der bkj fördert Präventionsprojekte: Antrag bis zum 31. Januar 2025
Bereits das 2. Mal eröffnet das Programm „Start2Act“ Kunstschulen die Möglichkeit, Fördermittel für Projekte zu beantragen, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Hier stehen zwei verschiedene Projekttypen zur Verfügung (2.000 Euro Impulsprojekte und 8.000 Euro Expertiseprojekte).
Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2025.
Alles Wissenswerte gibt es hier.

2.3 Projektförderung „Kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland“: Antragsfrist endet am 31. Januar 2025
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur vergibt auf Antrag Zuwendungen für die Durchführung kultureller Projekte, die auf gegenseitigen Austausch und gemeinsames Arbeiten mit Partnerinnen und Partnern aus dem Ausland ausgerichtet sind. Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Januar 2025 online gestellt werden.
Hier finden sich weitere Infos zu der Ausschreibung sowie ein Antragsformular.

2.4 Niedersächsisches Förderprogramm „Mitten drin!“ für kleine Mikroprojekte (bis 3.000 Euro): Antrag jederzeit
„Mitten drin! Jung und aktiv für Niedersachsen“ ist ein niedersächsisches Förderprogramm für Projekte bis 3.000 Euro (auch Kultur), die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (6-18 Jahre) am gesellschaftlichen Leben und eine positive Stärkung eigener Kräfte, Kompetenzen und Fähigkeiten verbessern.
Zu Informationen und online-Antrag geht es hier entlang.

2.5 Länderfonds Niedersachsen „Kinder stärken“ fördert Projekte bis 5.000 Euro: laufende Antragsfristen
Auf die Ausschreibung des Länderfonds Niedersachsen „Kinder stärken“ können sich Antragsteller*innen jederzeit mit Projekten bewerben, die junge Menschen (bis 18 Jahre) beteiligen und ihnen ein Bewusstsein für ihre Rechte vermitteln.
Infos und Antragsmöglichkeit hier.

2.6 Merck Finck Stiftung fördert Projekte
Auch diese Stiftung engagiert sich bundesweit durch die Förderung von Projekten unter dem Leitmotiv „Werte bewahren, Zukunft gestalten“.
Zur Förderrichtlinie und zur Antragsmöglichkeit finden sich hier weitergehende Informationen.

2.7 Förderung für Ehrenamtliches Engagement
Die „Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ fördert in strukturschwachen und ländlichen Regionen Mikrovorhaben ehrenamtlich geleiteter Einrichtungen mit 1.500 Euro (= 90%). Die Fördermöglichkeiten zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements sind vielfältig. Hier geht’s direkt zu den Informationen.

2.8 „Stiftung Kinderförderung von playmobil“ fördert Projekte: laufende Antragsfristen
Unterstützung von Bildung sowie Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche im außerschulischen Bereich, insbesondere die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, fördert die „playmobil Stiftung“. Zur Förderrichtlinie und Förderanfrage geht es hier.

2.9 Übersicht über Fördermöglichkeiten
Hier finden Sie eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten.

 

3. FORTBILDUNGEN UND BERATUNGEN
3.1 Fortbildungsangebote des Landesverbandes Soziokultur
Im ersten Halbjahr veranstaltet der Landesverband Soziokultur Niedersachsen vergleichsweise günstige Fortbildungen, in Präsenz und online, u.a. vier Module zum Thema KI.

3.2 „Green Culture Anlaufstelle“ bietet Beratungen an
Die zentrale „Green Culture Anlaufstelle“ vermittelt einen aktuellen Überblick über Aktivitäten zur ökologischen und klimagerechten Transformation. Sie bietet Kompetenzen, Wissen, Daten, Beratung sowie Ressourcen an und soll Kultureinrichtungen in Deutschland dabei helfen, das Ziel der Klimaneutralität spätestens bis 2045 zu erreichen.
Bei Fragen zu diesen Themen stellt die „Green Culture Anlaufstelle“ Kultureinrichtungen ihr Knowhow für individuelle Beratungen zur Verfügung.
Hier kann man sich für eine Sprechstunde anmelden.

3.3 „Transformationsmanager*in Nachhaltige Kultur“ werden: Bewerbungsfrist bis 26. Januar 2025
„Transformationsmanager*in Nachhaltige Kultur“ ist eine zertifizierte IHK-Weiterbildung, die online zwischen März und Juni 2025 stattfindet und deren Teilnahme 2.500 Euro beträgt. Infos über Inhalte der Weiterbildung und Bewerbungsmöglichkeit bis zum 26. Januar 2025 finden sich hier.

3.4 Portal „Stifter-helfen“
Das empfehlenswerte Portal „Stifter-helfen“ bietet gemeinnützigen Organisationen diverse kostengünstige IT-Ausstattungen (Hardware und Software) sowie zahlreiche günstige 60-Minuten-Webinare und Online-Workshops. Voraussetzung zur Nutzung ist eine einfache Registrierung.

 

4. DIES UND DAS – ABER INTERESSANT
4.1 Literatur-Tipp: Künstlerische Interventionen in der Kulturellen Bildung
Die Publikation „Künstlerische Interventionen in der Kulturellen Bildung – Inhalte, Methoden und Reflexionen eines Curriculums für Künstler*innen“, herausgegeben von Birgit Mandel, steht online zur Verfügung und kann hier heruntergeladen werden.

4.2 Ehrenamtliche Vereine in Niedersachsen mehrmals im Jahr von der Gema-Gebühr befreit
Zur Stärkung des Ehrenamtes hat Niedersachsen mit der Gema vereinbart, dass für bis zu vier eintrittsfreien Veranstaltungen im Jahr keine GEMA-Lizenzkosten anfallen.
Das trifft auf gemeinnützige Organisationen zu, die überwiegend mit ehrenamtlichem Personal arbeiten.
Eine Anmeldung muss hingegen trotzdem erfolgen.
Hier gibt es weiterführende Informationen zu dem Thema.

4.3 Kinderkunstlabor in St. Pölten
Das Kinderkunstlabor in St. Pölten ist ein neues Ausstellungshaus für zeitgenössische Kunst und denkt interdisziplinär, für und mit einem jungen Publikum.
Viel Spaß beim Sich Inspirieren lassen!

 

Impressum
KUNST & GUT
Landesverband der Kunstschulen Niedersachsen e.V.
Arnswaldtstraße 28
30159 Hannover
Tel.: +49 511 41 47 76
E-Mail: info@kunst-und-gut.de
https://www.kunst-und-gut.de

Vorstandsvorsitzende: Dr. Sabine Wilp
Geschäftsführerin: Dr. Sabine Fett
Amtsgericht Hannover VR 6413
Inhaltlich verantwortlich: Dr. Sabine Fett
Der Landesverband der Kunstschulen Niedersachsen e.V. setzt sich seit 1984 für die Belange der niedersächsischen Kunstschulen und der ästhetisch-künstlerischen Bildung ein.
Der Landesverband der Kunstschulen Niedersachsen e.V. wird durch das Land Niedersachsen gefördert.