Die Landesregierung hat Ende des Jahres 2013 beschlossen, dem Landesverband für die Folgejahre zusätzliche Fördermittel in Höhe von jährlich 30.000 Euro zu gewähren. Hiervon werden 24.000 Euro zur Weiterleitung an die Kunstschulen verwendet.
Die Förderung ist vorrangig für Kunstschulen vorgesehen, die sich im ländlichen Raum befinden.
Darüber hinaus ist eine ehrenamtliche Leitung der Kunstschule ein weiteres Kriterium.
Antragsschluß für die diesjährige Förderung war der 1. Februar 2021.
Diese Mittel werden auf der Basis folgender Förderkriterien vergeben.
In 2021 erhalten die folgenden Kunstschulen Projektmittel: