Dem Landesverband stehen auch in 2020 Landesmittel in Höhe von insgesamt 24.000 zur Weiterleitung an die Kunstschulen zur Verfügung.
Die Förderung ist zweckgebunden für „Projekte und Maßnahmen, insbesondere im ländlichen Raum“.
Die Förderung kann bis maximal 4.000 Euro betragen.
Wünschenswert ist ein Eigenanteil in Höhe von 50 %.
Die Antragsfrist endet am 1. Februar 2020.
Hier finden Sie zum Download die Ausschreibung, das Antragsformular und den Kostenfinanzierungsplan.