Die am 16.12.2005 zwischen der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) und dem Ministerium geschlossene Vereinbarung enthält folgende Passagen für den Landesverband der Kunstschulen:
§ 1
Ziele sind
(1) die landesweite Förderung der kulturellen Bildung durch Koordinierung und Vernetzung der in diesem Feld tätigen Akteure, Beratung sowie Entwicklung von Qualifizierungs- und Qualitätskonzepten
(2) die landesweite Förderung der Arbeit der Kunstschulen in Niedersachsen durch Koordinierung, Beratung, Entwicklung von Qualifizierungs- und Qualitätskonzepten zur ästhetisch-künstlerischen Bildung.
§ 2
(2) Der LVKS wird in den Jahren 2006 bis 2009 folgende Maßnahmen durchführen oder einleiten:
- kontinuierliche Analyse des Kulturfelder ästhetisch-künstlerischen Bildung
- Recherche von kunstschulrelevanten Themen und deren Vermittlung zur Weiterentwicklung des Konzeptes“Bilden mit Kunst“
- Etablierung des Konzepts „Bilden mit Kunst“ in Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft, Gesellschaft
- Entwicklung zukunftsfähiger Förderkriterien und -modelle für Kunstschulen und Beratung von Kommunen, Land, Landschaftsverbände und sonstigen Förderern und Partnern
- Qualifizierung der Kunstschulen durch Einzelberatung – Fachaustausch mit den Fachdisziplinen und Beteiligung am fachlichen Diskurs
- Fachvertretung in regionalen und überregionalen Gremien
- Konzeption und Begleitung von Qualifzierungsangeboten für das Arbeitsfeld Kunstschulen in Zusammenarbeit mit der Bundesakademie für kulturelle Bildung als zentrale Schnittstelle im Landes Niedersachsen für Fort- und Weiterbildung
(3) Gemeinsam werden LKJ und LVKS in den Jahren 2006 2009 folgende Maßnahmen durchführen oder einleiten:
- Gründung einer Bürogemeinschaft
- Mitwirkung an der Entwicklung einer Fachstelle „Kulturelle Bildung im Kontext“
- Entwicklung verbandsübergreifender Konzepte zur kulturellen Jugendbildung
- Konzeption und Begleitung von Fort- und Weiterbildungsangeboten und Tagungen zu besonderen Aspekten, Entwicklungsperspektiven und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der kulturellen (Jugend-)Bildung in Kooperation mit der Bundesakademie für kulturelle Bildung als zentrale Schnittstelle im Lande Niedersachsen für Fort- und Weiterbildung und Qualifizierung, ggf. auch in Zusammenarbeit mit anderen Landes- und Bundesverbänden und anderen Bildungsträgern
- Herstellung und Verbreitung einer im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten regelmäßig erscheinenden Publikation (Newsletter) über kulturelle Bildung zur Diskussion gesellschaftlich relevanter Fachthemen des Kulturbereichs auf breiter Ebene
- Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Diskussionsteilnahme, Fachpublikationen und Pressearbeit. – Fachvertretung in regionalen und überregionalen Gremien.
Darüber hinaus ist es LKJ und LVKS unbenommen, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die den in § 1 formulierten Zielen dienen.
(Meldung vom 20.7.2007)